Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.09.2005 - 5 WF 136/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 11 Abs 1 S 3 SGB 2, § 82 Abs 1 S 2 SGB 12, § 115 Abs 1 ZPO, § 115 Abs 2 ZPO, § 1612b Abs 5 BGB
Prozesskostenhilfe: Einsatz einer Lebensversicherung und von Grundeigentum; Kindergeld als zu berücksichtigendes Einkommen - IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Lebensversicherung - Rückkaufswert - Einsatz zur Prozessfinanzierung
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
ZPO 115 Abs. 1 und 2, SGB II 11 Abs. 1 Satz 3, SGB XII 82 Abs. 1 Satz 2
Prozesskostenhilfe, Einsatz des Vermögens (hier: Lebensversicherung), Kindergeld als Einkommen; Lebensversicherung, PKH; Kindergeld,PKH - Judicialis
SGB II § 11 I 3; ; SGB XII § 82 I 2; ; ZPO § 115 I; ; ZPO § 115 II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozesskostenhilfe; Einsatz; Vermögen; Lebensversicherung; Kindergeld; Einkommen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zumutbarkeit des Einsatzes des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung für die Prozesskosten; Kindergeld als Einkommen der Streitpartei; Voraussetzungen der Qualifikation von Kindergeld als Einkommen des Kindes
Verfahrensgang
- AG Büdingen, 16.06.2005 - 51 F 840/04
- OLG Frankfurt, 19.09.2005 - 5 WF 136/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 962
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03
Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2005 - 5 WF 136/05
Kindergeld ist weiteres Einkommen der Partei (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26.01.2005, FamRZ 2005, 605), jedoch nur soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist.Das ihm zustehende Kindergeld in Höhe von 154 EUR wird ihm nur in Höhe von 105 EUR als weiteres Einkommen zugerechnet (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26.01.2005, FamRZ 2005, 605).
In dieser Höhe ist ihm das Kindergeld zu belassen und kann nicht als Einkommen des antragstellenden Elternteils berücksichtigt werden (vgl. hierzu auch Nickel, FamRB 2005, 202, 203).
- BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2005 - 5 WF 136/05
Darin enthalten sind allerdings ca. 20 % Wohnkosten (Wendl/Staudigl/Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Auflage, § 1 Rdn. 397, 400 m.w.N., vgl. auch BGH, FamRZ 1989, 1160 ff., mit der Berechnung S. 1163).
- OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14
Prozesskostenhilfe, Einsatz eines Einfamilienhauses als Vermögen
Denn der Antragsteller ist nach seinen Einkommensverhältnissen durchaus in der Lage, die voraussichtlichen Verfahrenskosten über Ratenzahlungen aufzubringen, so dass ihm deswegen die Verwertung nicht zuzumuten ist (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 962; OLG Jena, Beschluss vom 02.04.2008, 1 WF 47/08).
Rechtsprechung
KG, 30.03.2006 - 3 WF 42/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Antrag auf Prozesskostenhilfe; Anrechnung von Ansprüchen einer mit dem Antragsteller zusammen lebenden Person
- Judicialis
ZPO § 115 Abs. 2 Nr. 4
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 13.02.2006 - 158 F 8731/05
- KG, 30.03.2006 - 3 WF 42/06
Papierfundstellen
- NJ 2006, 321
- FamRZ 2006, 962
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.01.1997 - IX ZR 61/94
Aufhebung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wegen Nichtzahlung von Raten
Auszug aus KG, 30.03.2006 - 3 WF 42/06
Das Verschulden ist unabhängig von den Feststellungen und Bewertungen des ursprünglichen Bewilligungsbeschlusses zu prüfen (vgl. BGH, NJW 97, 1077).
- LAG Hamm, 18.12.2018 - 14 Ta 552/18
Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen Rückstandes mit den …
Das Einkommen der bedürftigen Partei kann nicht ungeschmälert als einzusetzendes Einkommen im Rahmen der Prozesskostenhilfe in Ansatz gebracht werden, wenn aus Sicht des SGB II es ihr nicht in vollem Umfang für den eigenen Lebensbedarf zur Verfügung steht, sondern auch für weitere Personen einer Bedarfsgemeinschaft einzusetzen ist (vgl. OLG Karlsruhe 15. Dezember 2015 - 16 WF 258/15 - II. 6. c) der Gründe; OLG Frankfurt 28. April 2015 - 5 WF 107/15 - juris, Rn. 2; KG Berlin - 30. März 2006 - 3 WF 42/06 - juris, Rn. 5).(1) Teilweise wird vertreten, dass eine Berücksichtigung nur in der Höhe erfolgen kann, soweit die Einkünfte der Partei, die Prozesskostenhilfe begehrt, bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II an die Lebensgefährtin bzw. den Lebensgefährten im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft herangezogen bzw. diesen Personen als Unterhalt von ihrer Sozialleistung abgezogen wurden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 20. Dezember 2010 - 26 Ta 2314/10 - II. 2. b) aa) der Gründe; KG Berlin - 30. März 2006 - 3 WF 42/06 - juris Rn. 6; OLG Frankfurt 28. April 2015 - 5 WF 107/15 - Rn. 3; OLG Dresden 2. März 2009 - 24 WF 116/09 - Rn. 7; Zöller/Geimer, a. a. O., § 115 ZPO Rn. 40).
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2010 - 26 Ta 2314/10
Unterhaltsleistungen an Lebensgefährten als besondere Belastung iSd. § 115 Abs. 1 …
Der Höhe nach ist insoweit generell jedenfalls ein Betrag ansatzfähig, der dem entspricht, der dem Lebensgefährten im Hinblick auf die Unterhaltsleistungen durch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft von seiner Sozialleistung abgezogen wird (vgl. KG 30. März 2006 - 3 WF 42/06 - FamRZ 2006, 962, Rn. 6).(Rn.10).Der Höhe nach ist insoweit generell jedenfalls ein Betrag ansatzfähig, der dem entspricht, der dem Lebensgefährten im Hinblick auf die Unterhaltsleistungen durch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft von seiner Sozialleistung abgezogen wird (vgl. KG 30. März 2006 - 3 WF 42/06 - FamRZ 2006, 962, Rn. 6).
- OLG Dresden, 02.03.2009 - 24 WF 116/09
Berücksichtigung des dem Lebensgefährten eines Antragstellers im PKH-Verfahren …
Wenn das Einkommen einer Partei nach den in § 115 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Abzügen nicht im vollen Umfang für den eigenen Lebensbedarf zur Verfügung steht, sondern für weitere Personen einer (in § 115 ZPO nicht erwähnten) Bedarfsgemeinschaft einzusetzen ist, kann es nicht ungeschmälert als "einzusetzendes Einkommen" im Sinne der Prozesskostenhilfe angesetzt werden (…vergl. Zöller, 27. Aufl. 2009 § 151 RN 40; KG FamRZ 2006, 962).
- OLG Frankfurt, 28.04.2015 - 5 WF 107/15
Verfahrenskostenhilfe: sozialhilferechtliche Bedarfsgemeinschaft
Soweit aus der Sicht des SGB II das Einkommen eines Beteiligten nach den in § 115 Abs. 1 ZPO vorgesehenen Abzügen nicht in vollem Umfang für seinen eigenen Lebensbedarf zur Verfügung steht, sondern auch für weitere Personen einer - in § 115 ZPO nicht erwähnten - einer Bedarfsgemeinschaft einzusetzen ist, verbietet es sich, das Einkommen ungeschmälert als einzusetzenden Einkommen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe in Ansatz zu bringen (LAG Berlin-Brandenburg JurBüro 2011, 205; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 421; KG, Beschl. v. 30.3.2006, 3 WF 42/06 - juris -). - OLG Karlsruhe, 07.11.2007 - 16 WF 164/07
Berücksichtigung einer Bedarfsgemeinschaft bei der Bewilligung des maßgeblichen …
Die Annahme des Gesetzes, dass der Antragsteller Verantwortung für Frau K. tragen und für sie einstehen wolle - wie Frau K für ihn -, weil nach verständiger Würdigung ein solcher wechselseitiger Wille anzunehmen sei (§ 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c SGB II), reicht an die Unterhaltsleistung an bedürftige Personen auf Grund einer sittlichen Pflicht heran (OLG Bremen, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 5 WF 59/96 - FamRZ 197, 298;… im Ergebnis auch KG Zöller/Philippi, ZPO , 25. Aufl. § 115 Rn 41), die in Rechtsprechung und Literatur als besondere Belastung im Sinne des § 115 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ZPO anerkannt ist (…vergl. Stein/Jonas/Bork 22. Aufl. 2004 § 115 Rn 50 m.w.N.) und deshalb durch den Senat auch so behandelt wird (im Ergebnis so auch KG, Beschluss v. 30. März 2006 - 3 WF 42/06 - FamRZ 2006, 962). - LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2014 - 21 Ta 1011/14
Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB 2 - Berücksichtigung der auf den Bedarf der …
Allerdings ist anerkannt, dass, wenn eine Partei mit Personen, denen sie nicht gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und deshalb Teile ihres Einkommens auf den Bedarf der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden, diese vom Einkommen - jedenfalls bis zur Höhe der sich aus § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchst. a und b ZPO ergebenden Freibeträge - als besondere Belastungen nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ZPO abzusetzen sind (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 22.12.2010 - 26 Ta 2314/10 -, JurBüro 2011, 205; LSG Sachsen-Anhalt vom 06.10.2009 - L 5 B 303/08 AS -, juris; OLG Düsseldorf vom 07.09.2009 - II-8 WF 63/09 -, FamRZ 2010, 141; OLG Dresden vom 29.02.2008 - 20 WF 884/07 -, FamRZ 2008, 2287; KG vom 30.03.2006 - 3 WF 42/06 -, FamRZ 2006, 962;… Zöller-Geimer, § 115 Rn. 40;… Musielak-Fischer, § 115 Rn. 30). - LSG Sachsen-Anhalt, 18.03.2010 - L 5 AS 487/09
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage - …
Dieser Betrag ist daher als besondere Belastung im Rahmen des § 115 Abs. 2 Nr. 4 ZPO einkommensmindernd zu berücksichtigen (vgl. Kammergericht (KG) Berlin, Beschluss vom 30. März 2006, 3 WF 42/06; Oberlandesgericht (OLG) Dresden, Beschluss vom 20. Februar 2008, 20 WF 884/07, beide zitiert nach juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Oktober 2009, L 5 B 303/08 AS). - LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2009 - L 5 B 303/08 Diese Einkommensanteile stehen ihm tatsächlich nicht zur Verfügung (vgl. Kammergericht (KG) Berlin, Beschluss vom 30. März 2006, 3 WF 42/06; Oberlandesgericht (OLG) Dresden, Beschluss vom 20. Februar 2008, 20 WF 884/07, beide zitiert nach juris).
- OLG Brandenburg, 09.08.2007 - 13 WF 18/07
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Einsatz des nicht realisierten Werts der …
Nichts anderes ergibt sich aus dem Beschluss des Kammergerichts vom 30.03.2006, FamRZ 2006, 962. - OLG Brandenburg, 19.03.2012 - 9 WF 58/12
Ausgehen von der Bestellung des im Hauptverfahren tätigen Rechtsanwalts für das …
Bestellt sich im Abänderungsverfahren ein Verfahrensbevollmächtigter, muss an diesen zugestellt werden (OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 72 [Nr. 38]; i.E. auch KG, FamRZ 2006, 962, 963). - LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2016 - L 4 KR 319/16
- OLG Koblenz, 09.03.2007 - 8 W 133/07
Rechtsfolgen der Nichtzahlung der Raten im Rahmen der Prozesskostenhilfe
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2008 - L 2 B 15/08